Meine Werke sind bei der Gema registriert. Die Nutzung im privaten Rahmen (auch beim Musikunterricht) ist kostenfrei.
Die Gema kommt nur ins Spiel, wenn öffentliche Aufführungen stattfinden (also Konzerte mit Publikum aber auch beim Vorspiel vor den Eltern in einer Musikschule). Diese sollten immer bei der Gema angemeldet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei Aufführungen, zu denen Eintrittsgeld verlangt wird, ist es nur fair den Künstlern gegenüber, auch die entsprechenden Lizenzgebühren zu zahlen. Für nichtkommerzielle Aufführungen ist es möglich und auch notwendig, eine Freistellung vom Künstler zu erhalten. Diese wird bei der Gema „vergütungsfreie Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzung“ genannt. Diese kann kostenfrei hier beantragt werden.